Zum Inhalt springen
Prüfungsteil

FIDP AP1: Teil 1 der Abschlussprüfung

Für FIDP-Azubis ist die AP1 der Prüfungsteil mit der besten Materiallage — sie ist für alle vier Fachrichtungen gleich, und das ist ein Vorteil, wenn es für die eigene Fachrichtung sonst wenig zu üben gibt.

Prüfungsteil

Direktantwort

Was ist die AP1 für FIDP?

Die AP1 ist für FIDP derselbe Prüfungsbereich wie für alle anderen Fachrichtungen: „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“, schriftlich, 90 Minuten, im vierten Ausbildungshalbjahr, 20 Prozent der Gesamtnote. Der Titel klingt nach Systemintegration, geprüft werden aber die gemeinsamen Grundlagen aller IT-Berufe.

Einordnung

Öffentlich erklärt, geschützt geübt

Die öffentlichen Seiten helfen bei Orientierung und Begriffen. Persönliche Übung, Antworten, Auswertungen und Fortschritt bleiben im geschützten Lernbereich.

Orientierung

Öffentlich
AP1/AP2, Fachrichtungen, Lernplan und Begriffe.
Geschützt
Persönliche Startpunkte und nächste Übungsschritte.

Übungsinhalt

Öffentlich
Allgemeine Lernlogik ohne Fragebank oder Antwortschlüssel.
Geschützt
Fragen, Antworten, Feedback und Erklärungen nach Anmeldung.

Fortschritt

Öffentlich
Methoden für Wiederholung, Fehleranalyse und Prüfungsruhe.
Geschützt
Individuelle Ergebnisse, Streaks, XP und Lernfeld-Signale.

Was in der AP1 geprüft wird

Der Prüfungsbereich heißt „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“ und deckt den ganzen Ablauf ab — von der Bedarfsermittlung bis zur Dokumentation.

Teil 1 der Abschlussprüfung im Überblick (§ 9 FIAusbV)

Prüfungsbereich

Angabe
Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes

Form

Angabe
Schriftlich

Prüfungszeit

Angabe
90 Minuten

Zeitpunkt

Angabe
Viertes Ausbildungshalbjahr

Gewichtung

Angabe
20 % der Gesamtnote

Fachrichtung

Angabe
Für FIAE, FISI, FIDP und FIDV identisch
  • Kundenbedarf zielgruppengerecht ermitteln.
  • Hard- und Software auswählen und die Beschaffung einleiten.
  • Einen IT-Arbeitsplatz einrichten und testen — unter Beachtung von Datenschutz, IT-Sicherheit und Qualitätssicherung.
  • Kundinnen und Kunden in die Nutzung des Arbeitsplatzes einweisen.
  • Die Leistungserbringung überwachen und dokumentieren.

Warum der Prüfungstitel täuscht

„Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“ liest sich, als wäre die Prüfung für Systemintegration gemacht. Viele FIDP-Azubis schließen daraus, sie seien in der falschen Prüfung — und bereiten sich entsprechend halbherzig vor.

Tatsächlich ist Teil 1 bewusst fachrichtungsübergreifend angelegt: Er prüft die Grundlagen, die alle IT-Berufe teilen, und erst Teil 2 unterscheidet nach Fachrichtung. Der Arbeitsplatz ist dabei nur der Rahmen, in dem diese Grundlagen abgefragt werden.

Für FIDP hat das einen praktischen Vorteil, der leicht übersehen wird: Weil die AP1 für alle gleich ist, gilt hier das gesamte gemeinsame Übungsmaterial — Bücher, Altfragen, Erklärvideos. Für die fachrichtungsspezifischen AP2-Themen ist die Lage deutlich dünner. Die AP1 ist also der Teil, in dem du am effizientesten Punkte holst.

Was aus der AP1 in deiner AP2 wiederkommt

Zwei Punkte aus der AP1 sind für FIDP keine Fremdkörper, sondern der Kern der eigenen Fachrichtung. Der erste ist „Kundenbedarf zielgruppengerecht ermitteln“: Genau das ist Anforderungserhebung, und die steht im Zentrum deines AP2-Prüfungsbereichs „Durchführen einer Prozessanalyse“. Wer aus einer vagen Beschreibung herausarbeiten kann, was tatsächlich gebraucht wird, tut in Teil 2 dasselbe — nur an Prozessen statt an Arbeitsplätzen.

Der zweite ist Datenschutz. In der AP1 ist er eine Anforderung unter mehreren; in der Daten- und Prozessanalyse ist er ein tägliches Arbeitsthema, das bis in die Projektarbeit und den Prüfungsbereich „Sicherstellen der Datenqualität“ reicht. Was du hier lernst, verfällt nicht.

So bereitest du dich als FIDP vor

Nutze die gute Materiallage bewusst aus: Für die AP1 kannst du auf alles zurückgreifen, was für FIAE und FISI geschrieben wurde, ohne Abstriche — es ist dieselbe Prüfung.

Erarbeite dir gezielt die Teile, die dir im Betrieb kaum begegnen: Hardwareauswahl, Beschaffung, Einrichtung und Test eines Arbeitsplatzes. Bedarfsermittlung, Dokumentation und Datenschutz kannst du dagegen aus deiner eigenen Perspektive angehen — dort bist du näher dran, als der Prüfungstitel vermuten lässt.

Verbindliche Details zu Terminen, Gewichtung und Prüfungsordnung prüfst du immer bei deiner zuständigen IHK, deiner Berufsschule oder deinem Ausbildungsbetrieb.

Häufige Fragen

Ist die AP1 für FIDP dieselbe wie für FISI?

Ja. Der Prüfungsbereich „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“ ist für alle vier Fachrichtungen identisch — gleiche Aufgaben, gleiche 90 Minuten, gleiche Gewichtung.

Wie viel zählt die AP1 für FIDP?

20 Prozent der Gesamtnote (§ 32 FIAusbV). Die restlichen 80 Prozent kommen aus Teil 2.

Gibt es für die FIDP-AP1 eigenes Übungsmaterial?

Es braucht keins. Weil die AP1 fachrichtungsübergreifend ist, gilt jedes Material für die IT-Berufe — das ist gerade für FIDP hilfreich, wo es für die AP2-Themen wenig gibt.

Kommen in der AP1 schon Datenanalyse-Themen vor?

Nicht als eigener Schwerpunkt. Bedarfsermittlung, Datenschutz und Dokumentation sind aber enthalten — und das sind genau die Grundlagen, auf denen die Daten- und Prozessanalyse in Teil 2 aufbaut.